Verwaltungsgericht stoppt Spezialzone «Berg»: Ein deutliches Signal gegen Sonderzonenpolitik in Wettingen

Die SVP Wettingen nimmt das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Spezialzone «Berg» mit grosser Klarheit zur Kenntnis. Der Entscheid ist eine deutliche Ohrfeige für eine Planung, die von Anfang an auf wackligen rechtlichen Grundlagen stand. Das Gericht hebt sowohl den Entscheid des Regierungsrats als auch den Planungsbeschluss der Gemeinde Wettingen auf.
Das Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass die Spezialzone «Berg» nicht einfach eine harmlose Spezialzone war, sondern faktisch Bauzonencharakter hatte. Bauten und Anlagen für eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung hätten in einem landschaftlich sensiblen Gebiet am Südhang der Lägern ermöglicht werden sollen. Der Bedarf für eine solche Einzonung war jedoch nicht ausgewiesen.
Besonders schwer wiegt, dass die Planung gemäss Gericht mehreren Vorgaben des kantonalen Richtplans widerspricht. Das Siedlungsgebiet wäre vergrössert worden, ohne dass an einem anderen Ort Bauland ausgezont worden wäre. Gleichzeitig betrifft die Planung ein Gebiet in einer Landschaft von kantonaler Bedeutung. Genau solche Gebiete sind nicht beliebig verfügbar, nur weil ein einzelnes Projekt politisch gewünscht ist.
Die SVP Wettingen stellt klar: Es geht nicht darum, tiergestützte Therapie schlechtzureden. Solche Angebote können wertvoll sein. Aber auch gute Projekte müssen sich an Recht, Raumplanung und Landschaftsschutz halten. Wer für jedes sympathische Anliegen eine Sonderlösung ausserhalb der Bauzone schafft, öffnet die Tür für eine gefährliche Aufweichung der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet.
Das Urteil zeigt schonungslos, was in diesem Verfahren schiefgelaufen ist: Der Bedarf wurde nicht sauber nachgewiesen, zentrale Interessen wurden ungenügend abgeklärt, die Auswirkungen auf Landschaft und Raumplanung wurden relativiert, und die Interessenabwägung war nicht nachvollziehbar. Besonders bemerkenswert ist die Feststellung des Gerichts, dass es unverständlich sei, dass diese offensichtlich unzulässige Teilrevision nicht viel früher gestoppt wurde.
Ein besonders bitterer Nachgeschmack bleibt bei der Rolle des Gemeinderates. Statt frühzeitig nüchtern zu prüfen, ob diese Planung rechtlich überhaupt tragfähig ist, wurde das Projekt politisch durchgewinkt und mit planerischen Argumenten zugedeckt. Genau diese „Deckeli-drauf-Politik“ hat nun Schiffbruch erlitten. Das Verwaltungsgericht zeigt klar auf, dass Wunschdenken, Gefälligkeitspolitik und nachträgliche Rechtfertigungen keine solide Raumplanung ersetzen.
Für die SVP Wettingen ist klar: Wettingen braucht eine verlässliche, saubere und rechtskonforme Raumplanung. Sonderzonen nach Wunsch, politische Abkürzungen und planerische Schönfärberei haben keinen Platz. Landwirtschaftsland und Landschaftsräume dürfen nicht scheibchenweise geopfert werden.
Die SVP Wettingen fordert deshalb, dass aus diesem Urteil Konsequenzen gezogen werden. Künftige Planungen müssen nüchtern, transparent und rechtlich sauber aufgegleist werden. Es darf nicht sein, dass erst private Beschwerdeführer ein jahrelanges Verfahren führen müssen, damit elementare raumplanerische Regeln durchgesetzt werden.
Wettingen braucht Entwicklung mit Augenmass – aber keine Sonderrechte auf Kosten von Rechtssicherheit, Landschaftsschutz und sauberer Planung.
